Stadt Themar
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Städtischer Kindergarten Themar

Turnerstr. 1
98660 Themar
Tel: 036873 / 60888
kindergarten@themar.de

   

Unser Kindergarten stellt sich vor:

Unsere Kindertagesstätte liegt im Innenstadtbereich, in einem ruhigen Wohngebiet, mit unmittelbarer Nähe zu weitläufigen Wiesen und an der Werra. Über die B 89 sind wir gut zu erreichen.

Wir verfügen über einen großzügigen Außenspielbereich am Haus und einen weiteren in unmittelbarer Nähe der Werrawiesen mit Holzspielgerät mit Rutsche, Matschecke, Weidentipi, Irrgarten aus Büschen, Sandkästen, kleiner Fußballplatz, Rodelhang u. v. m..

Unser Team besteht aus 10 ausgebildeten Fachkräften, die gemeinsam die 7 Gruppen im Haus betreuen.

Der Kindergarten ist für unsere Kinder ein Ort an dem sie sich wohl fühlen, erleben und lernen können.

Viel Bewegung (ob in der nahe gelegenen Zweifeldersporthalle) oder auf dem Sportplatz im Freien, sowie eine gesunde Lebensweise sind uns sehr wichtig.

Dabei versuchen wir, aktiv und kindgerecht einige Kneipp-Ideen im täglichen Leben einzusetzen und den Kindern frühzeitig die Grundlage einer gesunden und natürlichen Lebensweise zu vermitteln und auf diese Weise die Gesundheit der Kinder zu stärken.

Öffnungszeiten:
Unsere Kindertagesstätte ist durchgehend vom Montag bis Freitag 06:00 Uhr - 17:00 Uhr geöffnet (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der rechtzeitig angegebenen Schließtage).

Kosten/Gebühren:

  • Für ein Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, betragen die Gebühren 84,00 Euro.
  • Für zwei Kinder, für die jeweils ein Anspruch auf Kindergeld besteht, betragen die Gebühren für jedes in einer Kindertageseinrichtung betreute Kind 70,00 Euro.
  • Für drei Kinder, für die jeweils ein Anspruch auf Kindergeld besteht, betragen die Gebühren für jedes in einer Kindertageseinrichtung betreute Kind 54,00 Euro.
  • Für vier und mehr Kinder, für die jeweils ein Anspruch auf Kindergeld besteht, betragen die Gebühren für jedes in einer Kindertageseinrichtung betreute Kind 27,00 Euro.
  • Voraussetzung für eine Ermäßigung, ist die Vorlage des aktuellen Kindergeldbescheides.
  • Für Kinder im Alter von eins bis zwei Jahren beträgt die monatliche Gebühr für Kleinkinder insgesamt 140,00 Euro. Hier besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und keine Ermäßigung.
  • Ein kostenfreier Eingewöhnungsmonat wird jedem Kind gewährt (Nach Wunsch über die Dauer von 4 Wochen oder verkürzte Eingewöhnungsphase von nur 2 Wochen) .

Aufnahme der Kinder: ab 1 Jahr

Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren können im Rahmen der Betriebserlaubnis und freier Kapazitäten aufgenommen werden, wenn die familiäre Situation, insbesondere wenn

  • eine dringende Weiterführung der Erwerbstätigkeit besteht,
  • eine Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 SGB III und
  • eine Aus- und Fortbildung der Eltern ansteht,
  • oder ein besonderer Erziehungsbedarf

eine Tagesbetreuung erfordert.

In der Regel werden diese Kinder zu den Stichtagen 1.3. und 1.9. aufgenommen. In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren sind

  • die Antragstellung auf Erziehungsgeld bei der zuständigen Gemeinde/Stadt durch die Erziehungsgeldberechtigten und
  • eine entsprechende Abtretungserklärung des Erziehungsgeldes von bis zu 150 Euro monatlich gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 ThürErzGG.

Mittagessen

  • 1,25 € pro Portion / bei Wunsch- und Wahlrecht 1,70 € pro Portion - bei uns wird noch selbst gekocht
  • beinhaltet auch Getränke, wie Tee und Wasser
  • ganztägig
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